

Schulregeln
Schule ist ein Ort des Lernens. Damit das auch gelingen kann, sind verbindliche Regeln wichtig. Im Rahmen einer Projektwoche zum Thema Werteerziehung sind unter Mitarbeit aller Schulgremien vier Schulregeln erarbeitet worden. Auf diesen Schulregen basieren das Sozialtraining und die Streitschlichter-Ausbildung sowie die entsprechende Kommunikation in der Schulgemeinschaft. Mithilfe dieser Regeln soll für alle ein sicherer Lernort geschaffen werden.

Medienausstattung
Einige Klassenräume der KGS Abteischule sind mit Fernsehern ausgestattet, die mit anderen Medien (z. B. Tablets und Handys) verbunden werden können. Indem beispielsweise Buchseiten abfotografiert werden, können Arbeitsanweisungen einfacher erklärt werden. Produkte der Schülerinnen und Schülern lassen sich ebenfalls abfotografieren und auf dem Fernsehbildschirm abbilden.
Die Schule ist mit iPads ausgestattet worden. Da die Schule nur eine bestimmte Anzahl ein iPad bekommen hat, ist es möglich, dass manche Kinder kein iPad erhalten. Um ein iPad zu erhalten, muss zunächst von den Erziehungsberechtigten ein Vertrag unterzeichnet werden, den von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ausgeteilt wird. Die iPads sind mit einer Schutzhülle und einem Ladekabel + Stecker, aber ohne Tastatur und Stift ausgestattet. An welchen Tagen die Kinder ihr iPad mitbringen, ist in jeder Klasse individuell geregelt. Wichtig ist, dass das Gerät regelmäßig aufgeladen wird. Es ist möglich, dass die Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben auf dem iPad zu erledigen haben.
Auf dem iPad sind verschiedene Apps vorinstalliert. Einige nützliches Apps werden nun im Folgenden kurz vorgestellt:
Nützliche Apps auf dem iPad
IServ:
IServ ist unsere Schulplattform, worüber E-Mails versendet werden (auch für Krankmeldungen).
Anton: Die Anton-App ist eine von der EU geförderte interaktive Lern-App, die das Lernen erleichtern soll. Sie verfügt über Feedback- und Vorlesefunktionen. Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer erstellt für die Klasse eine Gruppe und fügt die einzelnen Schülerinnen und Schüler dieser Gruppe hinzu. Die Kinder erhalten von der Lehrkraft einen generierten Zugangs-Code. Es können Aufgaben von der Lehrperson „angepinnt“ werden. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die die Lehrkraft speziell für die Schülerinnen und Schüler herausgesucht hat. Alternativ können selbstständig Übungen ausgewählt werden. Inhalte verschiedener Fächer können dabei geübt werden (z. B. Deutsch, Mathematik, Englisch, Deutsch als Zweitsprache). Der Lernfortschritt wird individuell gespeichert und kann durch die Lehrkraft eingesehen und ausgewertet werden.
M&A:
Die App „Sag es auf Deutsch“ unterteilt sich in drei Lernsoftware:
Biene (Sag es auf Deutsch – Buchstaben) – Lernsoftware zur Alphabetisierung: Passend zu dem Lehrwerk in Deutsch können die Schülerinnen und Schüler verschiedene Übungen zu den jeweiligen Buchstaben bearbeiten. Dabei wird auch der Wortschatz, den die Kinder zu dem eingeführten Buchstaben benötigen, eingeübt.
Marienkäfer (Sag es auf Deutsch – Wortschatz) Lernsoftware. Zum selbstständigen Erarbeiten eines ersten deutschen Grundwortschatzes.
Schnecke (Sag es auf Deutsch -Grammatik) – Lernsoftware: selbstständig erste grammatikalische Strukturen erlernen.
Antolin:
Antolin motiviert Schülerinnen und Schüler nachhaltig zum Lesen. Und das funktioniert so: Ein Kind liest ein Buch und beantwortet anschließend in der App dazu Fragen. Für jede richtige Antwort bekommt es auf einem persönlichen Lesekonto Punkte gutgeschrieben.
Galerie: Es besteht die Möglichkeit, dass die Lehrkraft den Kindern Arbeitsblätter schickt, die die Kinder bearbeiten sollen. Dabei handelt es sich meist um Fotos, die in der Galerie zu finden sind. Klicken die Kinder auf das Foto und dann auf „Bearbeiten“, erscheint rechts oben ein kleines Symbol einer Stiftspitze. Damit lässt sich dann das Arbeitsblatt bearbeiten. Um die Arbeit zu speichern, muss nur noch auf „Fertig“ und auf einen kleinen gelben Haken in der rechten Ecke geklickt werden.
SayHi:
Die App hilft einen Text in eine andere Sprache zu übersetzen. Der Text braucht dafür nicht einmal eingetippt werden, sondern kann über das iPad-Mikrofon eingesprochen werden. Dadurch kann ein Gespräch in zwei verschiedenen Sprachen geführt werden.
Erkrankung / Entschuldigung / Beurlaubungen
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen die Schule nicht besuchen kann, so ist die Schule unverzüglich - d.h. am 1. Tag des Schulversäumnisses – zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigung erfolgt an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer per E-Mail über IServ oder über einen anderen, mit der Klassenleitung abgesprochenen, Weg. Bei ansteckenden Krankheiten z.B. Scharlach, Röteln, Windpocken, Mumps, Corona, etc. sowie bei Kopfläusen, informieren die Eltern zusätzlich das Sekretariat per Telefon oder E-Mail.
a) Nicht vorhersehbare Gründe sind z.B.: akute Erkrankungen
b) Keine „nicht vorhersehbaren Gründe“ sind z.B.: Arztbesuche außerhalb von Akuterkrankungen, Behördengänge…. Diese Tätigkeiten sind planbar und in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, so müssen für diese Termine vorher schriftliche Beurlaubungen von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eingeholt werden (siehe oben).
Bei begründeten Zweifeln daran, dass ein Kind die Schule nicht besuchen kann, kann die Schule ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest einfordern.
Die Eltern entschuldigen das Fernbleiben ihres Kindes direkt am 1. Fehltag (siehe oben). Entschuldigungen, die später als 3 Tage nach der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule eingereicht werden, werden nicht akzeptiert. Die entsprechenden Fehltage gelten dann als unentschuldigt.
Der nachfolgende Text kann gerne für eine Entschuldigung benutzt werden:
Guten Tag Frau/Herr _________________,
(Name der Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers)
meine Tochter/mein Sohn konnte den Unterricht vom ___ bis ___ wegen ___________________ nicht besuchen. Ich,______________,
(Name des Elternteils) bitte Sie, das Fernbleiben zu entschuldigen.
Duisburg, den ____________ (Datum) Unterschrift: _____________
Alle vorhersehbaren dringenden Gründe, dem Unterricht fernzubleiben, müssen vorher schriftlich eingereicht und genehmigt werden, damit sie entschuldigt sind. Das bedeutet, dass die Eltern vorher schriftlich unter Angabe von Gründen eine Beurlaubung beantragen müssen. Machen die Eltern dies nicht, ist die Fehlzeit unentschuldigt. Zu vorhersehbaren dringenden Gründen zählen z.B.: nicht verschiebbare Arzttermine (z.B. beim Facharzt, SPZ oder Ähnlichem), Termine bei Gericht, religiöse Feiertage, für die laut Gesetz beurlaubt werden kann. Wenn es sich um eine Beurlaubung für ein bis drei Tage handelt, muss der Antrag an den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin gerichtet werden.
Wenn es sich um eine Beurlaubung von mehr als drei Tagen handelt, so ist der schriftliche Antrag bei der Schulleitung einzureichen. Eine Beurlaubung unmittelbar vor Ferienbeginn oder nach Ferienende ist nicht möglich.
